Die SG Nessetal Wenigenlupnitz legte beim KFA Sportgericht Protest gegen den Spielausgang des Spieles seiner 2.Mannschaft gegen die 2.Mannschaft des FSV Lautertal Bischofroda ein.
Nach Auffassung von Wenigenlupnitz unterlief Schiedsrichter Zöller aus Creuzburg in der 78.Spielminute ein spielentscheidender Regelverstoß, als er nach einer Tätlichkeit eines Bischofrodaer Spieler gegen einen Lupzer Akteur, zwar regelkonform den Feldverweis aussprach, aber die falsche Spielfortsetzung zuließ. Da sich der Ball im Spiel befand und das Vergehen im Strafraum der Bischofrodaer ereignete, hätte Zöller auf Strafstoß für Lupz entscheiden müssen. Er aber setzte die Begegnung mit einem Schiedsrichterball fort. Lupz beantragte beim KFA Sportgericht aufgrund eines spielentscheidenden Regelverstoßes des Schiedsrichters eine Spielwiederholung.